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Fragen & Antworten |
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Fragen zum Autogas |
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Die Umrüstung darf nur von "zugelassenen Fachbetrieben" durchgeführt werden.
Nach dem Einbau muß die Autogasanlage vom TÜV oder von der DEKRA überprüft und begutachtet werden.
Danach wird der Autogasantrieb in die Fahrzeugpapiere (KFZ-Brief und KFZ-Schein) eingetragen.
Der Deutsche Verband Flüssiggas DVFG e.V. hat einheitliche Standards der Ausrüstbetriebe festgelegt.
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