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Fragen zum Autogas |
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Absolut nicht! In der Presse und auch in anderen Medien wird das zwar hartnäckig immer wieder aufgerollt, aber es ist definitiv falsch!
Autogasfahrzeuge dürfen bereits seit 1988 in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden.
Dies ist in der Mustergaragenverordnung so festgelegt und zwischenzeitlich in den Landesgaragenverordnungen in Länderrecht umgesetzt.
Einige Besitzer von Tiefgaragen und Parkhäusern verbieten vereinzelt aus Unkenntnis dennoch die Benutzung!
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